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"Der Einsatz von so genannten PEN´s in der stationären Altenpflege"
Als Pflegekraft in einer Einrichtung der stationären Altenpflege tätig
zu sein bedeutet, Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen, Krankheit
und Schädigungen zu vermeiden und Leiden zu lindern. Unterstützung erhält die Pflege in ihrer Arbeit durch technische Hilfsmittel, so genannte Medizinprodukte. Die rasante Entwicklung der technischen Möglichkeiten eröffnet ständig neue Methoden oder Verbesserungen der bestehenden Verfahren. Auch bei der Pflege und Betreuung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sind immer mehr Medizinprodukte im Einsatz. Die Erleichterungen, die diese Geräte, z.B. Lifter, Wechseldruckmatratzen oder PEN`s mit sich bringen, werden gerne angenommen. Die Regelungen jedoch, die notwendig sind, um die Gefahren durch die Anwendung dieser Geräte (Falsch-anwendung / Verschleiß / Defekt / Hygiene) zu minimieren, werden nicht immer durchgängig von allen Verantwortlichen und Anwendern getroffen und ein-gehalten. Dass der unkritische Einsatz auch Gefahren mit sich bringt, wird in der Regel dann nicht reflektiert, wenn die tägliche Erleichterung groß und die Gefahren nicht augenfällig bzw. "nur" bei einer Verkettung von unglücklichen Umständen auftreten. So entsteht z.B. bei einer Insulininjektion mittels PEN die paradoxe Situation, dass a) der Komfort und die Sicherheit
der Insulin - Verabreichung im Moment der Die Entwicklungen der Industrie hin zur besseren Versorgung von insulin-abhänigen Menschen im häuslichen Bereich, die nun, nach Anleitung durch ihre Hausärzte, selbst bzw. deren Angehörige zu Hause injizieren können, sind positiv. Probleme entstanden, als diese Hilfsmittel aus dem häuslichen Bereich in die stationären Einrichtungen "übersiedelten". Hier gelten andere "Regeln": Der gewünschte besondere Schutz von alten und / oder kranken Menschen in gewerblichen Versorgungseinrichtungen hat besondere / strengere Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung hervorgebracht. In dem Moment, in dem ein pflegerischer Mitarbeiter einer Einrichtung einen PEN in die Hand nimmt und eine Insulingabe vornimmt, haften er, seine Fachvorgesetzten und der Betreiber einer Einrichtung auch dann, wenn der PEN persönliches Eigentum des Bewohners ist. Das andere - professionelle - Verhalten erklärt sich aus der gemeinschaftlichen Versorgung in einer Einrichtung. Hier entstehen besondere Risiken, die bei ungeeigneten bzw. nicht vorhandenen Regelungen eine Übertragung von Krankheiten möglich macht. Dabei ist es unerheblich, ob diese Krankheit leicht oder schwer verläuft und / oder Folgen hat. Professionalität beinhaltet im Unterschied zur Laienpflege, dass die Risiken bekannt, richtig eingeschätzt und Vorsorge zur Vermeidung getroffen werden. Im Unterlassen solcher Regelungen ergeben sich dann auch die einklagbaren Ansprüche der Bewohner und ihrer Angehörigen. So ergeben sich beim Einsatz von so genannten PEN`s bzw. Injektionssysteme für die Insulintherapie durch Pflegekräfte in der stationären Altenhilfe folgende Punkte, die individuell in jeder Einrichtung geregelt und eingehalten werden müssen:
Insulin, das nicht in Gebrauch
ist, wird bis zur Verwendung (Verfalldatum beachten) Insulin im Gebrauch, ob als
Fertigpen oder als Patrone in einem Sind in einem Wohnbereich mehrere
PEN`s im Gebrauch, sind diese mit den Eine Desinfektion ist nicht
möglich, lediglich eine Reinigung: teilweise nur mit Vor jeder Insulingabe (Vorbereitung
/ Injektion / Nachbereitung) ist eine Die Kanülen sind als Einmalprodukte
hergestellt und dürfen nur einmal verwendet Je nach PEN muss eine Gummimembran
(Gebrauchsanweisung) vor Aufsetzen der Vor der Injektion ist die Haut
des Bewohners zu desinfizieren. Weitere Informationen und Literaturangaben können über die Verfasserin bezogen werden. Anschrift der Verfasserin: Marion Mielsch |